Besuchskommission
Beschreibung
Mindestens einmal jährlich werden Einrichtungen, in welchen Personen nach dem Gesetz des PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten) untergebracht sind, von der Besuchskommission ohne Anmeldung besucht.
Dabei wird die Unterbringung, Behandlung, Betreuung und mit dem Maßregelverzug verbundene Aufgaben überprüft, damit die Rechte der Patient:innen gewahrt werden können. Zudem können diese Wünsche und/oder Beschwerden vortragen.
Patient:innen und Angehörige haben jederzeit die Möglichkeit, sich an den/die Ansprechpartner:in für psychisch Kranke oder an ein Mitglied der Besuchskommission zu wenden.
Dabei wird die Unterbringung, Behandlung, Betreuung und mit dem Maßregelverzug verbundene Aufgaben überprüft, damit die Rechte der Patient:innen gewahrt werden können. Zudem können diese Wünsche und/oder Beschwerden vortragen.
Patient:innen und Angehörige haben jederzeit die Möglichkeit, sich an den/die Ansprechpartner:in für psychisch Kranke oder an ein Mitglied der Besuchskommission zu wenden.
Zielgruppe
Betroffene, Angehörige
Bedürfnisse
Mitwirkung
Ort des Angebotes
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Kontakt Anbieter
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Stand
08.07.2024